Die Frage ist bei "Veränderung" wohl schon, welcher Natur die ist. Wenn es sich um sicherheitsrelevante Themen handelt (früher klassisch ne 100W H7 Birne rein für mehr licht, dann nicht zugelassene LEDs) - dann ja.
Andererseits ist auch die Montage eines Sitzbezuges schon eine Änderung (Sicherheitsrelevant, wenn er recht rutschig ist
) - aber sicher kein Fall.
Das Modul ist aber nicht überwacht und im Fehlerspeicher abgelegt. Man könnte - wenn man Sorge hat - vor einer Inspektion wieder anklemmen (oder vor einer Garantieanmeldung).
D.h. das Abklemmen ist leicht beherrscht aus Garantiesicht.
Und selbst wenn: dann muß ein "Wackelkontakt" mal einen Eintrag geschaffen haben und dann wäre das Modul selber ein Garantiefall ;-).
Jedenfalls ist das kein technischer Eingriff in das Fahrzeugsystem im Gegensatz zu manchen Zubehörteilen, die mit Stromdieben den CAN-Bus anzapfen und da gerne oft Kommunikationsstörungen verursachen, die Folgeerscheinungen mit sich ziehen können. Ein nicht angeschlossener Pieper - irrelevant.
Beim TÜV kann es natürlich sein, daß irgendwo in einem Gesetz steht, daß bei einer motorisch betriebenen Heckklappe eine akustische und optische Warnvorrichtung vorhanden sein muß. Wenn es dann nicht piept, könnte er beanstanden.
Daher bin ich auch ein Freund von "Schallfdämpfer" denn eine Mindest-dB Angabe wird kaum vorhanden sein. Und das Feedback für mich ist auch dann da.
Das mit dem "Zweitpieper für automatische Klappenbetätigung von woanders" muß ich noch prüfen.
Wäre nett, wenn jemand das Probieren könnte, der seinen Piepser schon ausgebaut hat!