Wenn die abnehmbare Kupplung die Nebelschlußleuchte verdeckt, muss diese nach der Nutzung ebenfalls abgenommen werden.
Siehe Eintrag in den Zulassungsbescheinigungen.
Wenn die abnehmbare Kupplung die Nebelschlußleuchte verdeckt, muss diese nach der Nutzung ebenfalls abgenommen werden.
Siehe Eintrag in den Zulassungsbescheinigungen.
Da steht auch, Zitat
Werfen Sie sicherheitshalber einen Blick in die Betriebserlaubnis bzw. die ECE-Typgenehmigung für die Anhängerkupplung. Sollte hier ausdrücklich als Auflage vermerkt sein, dass Sie die Anhängerkupplung entfernen müssen, wenn sie nicht benutzt wird, sollten Sie das auch machen.
In diesem Artikel steht aber auch:
"Aufgrund der höheren Unfallgefahr kann die Versicherung bei nicht demontierter Anhängerkupplung wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr eine Mithaftung annehmen. Gerichte haben über diesen Einwand bislang jedoch – soweit ersichtlich – noch nicht entschieden."
Was könnte man sich darunter vorstellen? Ich kann mir echt keine Unfallsituation vorstellen, wo durch die montierte AHK die Betriebsgefahr höher wäre.
Da steht auch, Zitat
Werfen Sie sicherheitshalber einen Blick in die Betriebserlaubnis bzw. die ECE-Typgenehmigung für die Anhängerkupplung. Sollte hier ausdrücklich als Auflage vermerkt sein, dass Sie die Anhängerkupplung entfernen müssen, wenn sie nicht benutzt wird, sollten Sie das auch machen.
Das war bisher bei keinem Auto von mir noch der Fall.
Was könnte man sich darunter vorstellen? Ich kann mir echt keine Unfallsituation vorstellen, wo durch die montierte AHK die Betriebsgefahr höher wäre.
Du fährst mit der AHK am Auto rückwärts gegen ein anderes Auto beim Einparken. Da die AHK starr mit dem Rahmen verbunden ist, gibt es keine Knautschzone. Der Schaden ist dadurch erheblich größer als ohne AHK. Denn ohne siehst du vielleicht nicht mal etwas, mit hat es gleich eine Delle oder ein Loch im Stoßfänger. USW.
Du fährst mit der AHK am Auto rückwärts gegen ein anderes Auto beim Einparken. Da die AHK starr mit dem Rahmen verbunden ist, gibt es keine Knautschzone. Der Schaden ist dadurch erheblich größer als ohne AHK. Denn ohne siehst du vielleicht nicht mal etwas, mit hat es gleich eine Delle oder ein Loch im Stoßfänger. USW.
Auch da sehe ich kein Problem.
in ein anderes Auto hineinfahren ist ohnehin nicht das, was man machen sollte. Im worst case gibts eine Haftpflicht dafür. Solange es niemand vorschreibt, bleibt sie bei mir immer dran. Ich brauche sie mind 1x die Woche.
Doch, die Versicherung kann hinterfragen, ob der Schaden hätte gemindert werden können, wenn sich da keine AHK hineingebohrt hätte...!
Laut ADAC besteht rein Juristisch die Möglichkeit, dass durch eine nicht verwendete aber abnehmbare Anhängerkupplung ein höherer Schaden bei einem Unfall auftreten kann und sich die Versicherung beim Halter des Fahrzeuges mit AHK durch Teilschuld schadlos hält, es gibt aber laut ADAC dazu noch keine Präzedenzfälle. Also: Sturm im Wasserglas. Auch bedeutet Teilschuld ja, dass jeder seinen Schaden selber blechen muss, und der Schaden am Fahrzeug mit AHK immer sehr gering ausfällt bedeutet sehr geringes Risiko. Da man niemals nie nur durch die AHK eine Vollschuld zugesprochen bekommt wenn man ansonsten unschuldig wäre (Eigenes Fahrzeug steht oder ist gerade plötzlich zum Stillstand gekommen) wird man wohl nie nur wegen dieser Tatsache einen großen gegnerischen Schaden zahlen müssen. Es fällt auch der Wertverlust weg, der entstehen würde, wenn ein Blechteil ausgetauscht werden müsste, daher AHK drauf hat nur Vorteile. (außer man trifft selber damit jemanden anderen, aber das ist eine andere GEschichte)
daher AHK drauf hat nur Vorteile.
Ganz sicher nicht. Wenn du rückwärts gegen eine Mauer rollst oder gar fährst und die AHK nimmt die ganze Energie auf, so geht das ungebremst in die AHK, bzw, deren Aufnahme und den Rahmen des Fahrzeugs. Die Stossstange ist keine Zierleiste, sie dämpft einen Aufprall und leitet die Energie kontrolliert weiter.
Ich hab schon so viele Mauern in den letzten Jahrzehnten mit der AHK geküsst, auch die AHK aus der Kühlwasserwanne eines Verbrenners gezogen, da war nie ein Schaden am Rahmen des Fahrzeuges zu erkennen. (Wobei der Verbrenner damals so weit gekommen ist, dass die Heckpartie meines Wagens auch hinüber war.)