Hintergrund ist, dass sich ab heute die Steuer in AT ändern wird & ich anhand der veröffentlichten Formel die neuen Beiträge grob errechnen möchte:
Ab dem 1. April 2025 wird die Steuerbefreiung für sowohl bestehende als auch neue Elektroautos von der motorbezogenen Versicherungssteuer aufgehoben
Zur besseren Übersicht folgen hier Ausführungen zur Berechnung für Kfz der Klasse M1 mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, ausgenommen Wohnmobile der Aufbauart "SA", bei denen das Basisfahrzeug ein Kraftfahrzeug der Klasse N ist:
Motorleistung (in kW)
- Die Steuer richtet sich nach der Dauerleistung des Elektromotors. Diese ist im Zulassungsschein eingetragen und nicht zu verwechseln mit der Maximalleistung.
- Abzugsbetrag von 45 kW: Der Abzugsbetrag wird von der Dauerleistung abgezogen.
- Staffelung der Steuerbeträge:
- Für die ersten 35 kW nach Abzug: 0,25 € pro kW
- Für die nächsten 25 kW: 0,35 € pro kW
- Für darüber hinausgehende kW: 0,45 € pro kW
➔ es sind aber mindestens 10 Kilowatt anzusetzen.
Gewichtskomponente
- Hier zählt das Eigengewicht des Fahrzeugs lt. Zulassungsschein.
- Abzugsbetrag von 900 kg: Der Abzugsbetrag von 900 kg wird vom Eigengewicht des Fahrzeugs abgezogen.
- Staffelung der Steuerbeträge:
- Für die ersten 500 kg nach Abzug: 0,015 € pro kg
- Für die nächsten 700 kg: 0,03 € pro kg
- Für darüber hinausgehende kg: 0,045 € pro kg
➔ es sind aber mindestens 200 Kilogramm anzusetzen.
Die gesamte Steuerlast wird berechnet, indem man die Steuerbeträge der beiden Komponenten Motorleistung u. Gewicht addiert. Somit müsste grundsätzlich für jedes Auto die Steuer individuell berechnet werden, denn je nach Ausstattung variiert das Eigengewicht selbst bei ident motorisierten Typen teils deutlich.
Beispielrechnung für ein E-Auto
Annahme Dauerleistung: 100 kW
Annahme Eigengewicht: 2.000 kg