Geschwindigkeiteitsschilder vor Erreichen berücksichtigen

  • Zumal das Rechtsfahrgebot nicht immer gilt. Beispiel: 3-spurige BAB.

    stimmt nicht. das rechtsfahrgebot gilt grundsätzlich immer, auf mehrspurigen bab. bei 3 spurigen bab gibt es die ausnahme, dass du die mittlere spur länger befahren darfst, wenn ein nächster überholvorgang absehbar ist. ist jedoch abzusehen, dass die rechte spur mindestens bzw länger als 20 sekunden befahren werden kann, hat man das rechtsfahrgebot zu beachten! gruß an alle dauerhaften mittelspurschleicher, die nämlich dies gerne missachten und somit oftmals zu echt miesen situationen führen.

  • Mir ging es gar nicht ums grundsätzliche Rechtsfahrgebot.


    Ich bin links beim Überholen und halte dabei bewusst Abstand zum Vordermann, statt aufzufahren.


    Dieser Abstand wird dann von manchen als ‚freie Lücke‘ interpretiert und zum Rechtsüberholen genutzt.

    Das ist der Punkt – nicht, dass ich grundlos links fahre.


    Wenn Sicherheitsabstand schon als Fehler gewertet wird, haben wir eher ein Problem mit der Interpretation durch andere Verkehrsteilnehmer als mit meinem Fahrverhalten.

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  • tja. und schon zeigt sich, von wegen BAB-3-spurig...., bzw. wenn es derer noch mehr werden :rolleyes:

    A5: Frankfurter-Kreuz gen Darmstadt/Süden. Die Kapazität nimmt nicht so wirklich, geschweige linear zu ggü einer 2-spurigen.