Ausstattungslinie GT-Line - Unterschiede zwischen Österreich und Italien

  • Hallo Tiroler,


    da würde ich an deiner Stelle unbedingt beim Verkäufer vorstellig werden, ich bn schon der Meinung, dass dir der Verkäufer vor dem Kauf sagen muss, wenn das Auto aus einen anderen EU Land kommt als da wo der Kaufvertrag abgeschlossen wurde, zumal ja dein Auto auch deutlich weniger Ausstattung hat. In DE würde ich mir hierzu unbedingt eine Rechtsberatung bei einem Anwalt dazu einholen (max. 100€ wenn du keinen Rechtsschutz hast), ob du dann wiklich klagst, kannst du dir dann noch überlegen.


    Das grenzt ja nahezu an Betrug, zumindest ist dies sehr fragwürdige Geschäftspraktiken.

    Ich bin ja mit KI Auskünften ziemlich vorsichtig, aber hierzu sind diese eindeutig, mach mal selbst den Versuch und füttere KI mal mit deinem Problem, aufgrund der Antworten solltest du unbedingt einen Anwalt um Rat fragen, wenn dich die Ausstattung stört.


    Es ist echt blöd, wenn der "Fahrspaß" schon so beginnt wie bei dir.


    Gruß Reinhard

    Aktuelles BEV EV3 GT-Line mit Glasdach und AHK (Nachrüstung beim Händler), EZ 08/2025