Das Eigengewicht des Fahrzeugs spielt keine Rolle für die Anhängerlast.
Das geht durchaus in die Berechnungen ein. Wenn Du einen 10to Anhänger an eine Ente (2CV) mit unter 600kg hängst, dann wird die Ente vom Anhänger durch die Gegend geschoben. Da gibt es div. Grenzen
§ 42 StVZO – Anhänger
2. Die zulässige Anhängelast ist das höchste Gewicht, das ein Anhänger einschließlich seiner Ladung haben darf, und darf das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
wobei da natürlich beim EV3 noch viel Luft wäre und daher scheint mir ein limitierender Faktor die "Nenndauerlast" zu sein, die ja nur 50kW beträgt.
Aber natürlich auch mechanische Festigkeit der Karosserieteile, an dem der Haken letzendlich sitzt und daran zieht und drückt.