Sofern die Aufnahmen der Dashcam in Zeitintervallen auch wieder gelöscht werden, besteht keine Sorge, nur Aufnahmen vom Unfallgeschehen dürfen längerfristig gespeichert werden.
Und ja, Aufnahmen der Dashcam können vor Gericht Grundsätzlich als Beweis verwendet werden, wenn das Gericht dem zustimmt.