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CO2-Wert
Der CO2-Wert wird im Rahmen der Typ- oder Einzelgenehmigung des Fahrzeugs standardisiert nach Verkehrsrecht ermittelt. Bei Erstzulassungen ab dem 1. September 2018 handelt es sich grundsätzlich um Prüfwerte nach WLTP.
Vom CO2-Wert bleiben bei Erstzulassung bis 31. Dezember 2011 120 g/km steuerfrei. Bei einer Erstzulassung ab dem 1. Januar 2012 110 g/km. Bei Erstzulassung ab 1. Januar 2014 sieht das Gesetz nur noch 95 g/km vor.
Den CO2-Wert entnehmen Sie dem Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
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