Ausschluss der gesetzlichen Aktualisierungspflicht

  • Hallo :)


    Ich möchte eigentlich einen EV3 bestellen, in den Vertragsunterlagen ist mir jedoch eine, für mich, ungewöhnliche Vereinbarung aufgefallen.

    Ich soll den Verkäufer (KIA Vertragshändler) von seiner gesetzlichen Aktualisierungspflicht entbinden.

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    Die Pflichten des Herstellers bleiben davon unberührt, oder? Oder welche konkreten Nachteile kann das für mich haben? Ich verstehe es so: KIA ist nach wie vor verpflichtet Updates bereitszustellen, nur der Händler muss mich darüber nicht informieren bzw. ich kann ihn nicht haftbar machen, wenn es nicht erfolgt.

    Ich hatte bisher noch kein Fahrzeug von KIA, ist das üblich?


    Grüße

  • Erinnert mich an Fisker. Da gibts auch keine "Updates" mehr - ein "Mangelhaft" kann damit dann nicht gelten gemacht werden.

    Es ist sowieso "Gummi-Aussage", weil was ist eine "notwendige" Aktualisierung.


    Das Risiko halte ich aber bei einem Großkonzern wie Kia für verschwindend, weil wenn die sowas zum Nachteil der Kunden durchziehen wollen würden, könntens dann gleich zusperren.

  • Mittlerweile ist das ja zulassungsrelevant. Wenn da Mängel auftauchen und dies behoben werden müssen, muss das Fahrzeug dazu in der Lage sein und der Hersteller muss, wie auch immer, diese bereitstellen.

    Die UNECE-Richtlinie schreibt das verprflichtend für den Hersteller vor. Da kann niemand einfach aussteigen.