Das sind zwei Paar Schuhe, da ist kein TÜV gefordert sondern nur eine Prüfung eines Sachkundigen der auf einem Formblatt Haken setzt, dass alle Blinker, Leuchten usw. in Ordnung sind. So einen Wisch habe ich im Handschuhfach.
Meiner war ein Vorführwagen, Erstzulassung 06.25, nächste HU laut Zulassungsbescheinigung Teil I (aka Fahrzeugschein) ist natürlich 06/2028. Also ganz normal nach drei Jahren ab Erstzulassung.
Nein, so eine Beleuchtungsprüfung gibt es von offizieller Seite nicht,
Es ist und bleibt ganz einfach:
Normale Zulassung: HU nach 3 Jahren
Zulassung als Vermietfahrzeug für Selbstfahrer; HU nach 1 Jahr, und zwar in vollem Umfang.
Amen,