Zumal das Rechtsfahrgebot nicht immer gilt. Beispiel: 3-spurige BAB.
stimmt nicht. das rechtsfahrgebot gilt grundsätzlich immer, auf mehrspurigen bab. bei 3 spurigen bab gibt es die ausnahme, dass du die mittlere spur länger befahren darfst, wenn ein nächster überholvorgang absehbar ist. ist jedoch abzusehen, dass die rechte spur mindestens bzw länger als 20 sekunden befahren werden kann, hat man das rechtsfahrgebot zu beachten! gruß an alle dauerhaften mittelspurschleicher, die nämlich dies gerne missachten und somit oftmals zu echt miesen situationen führen.