Beiträge von Shiver

    Guten Morgen allerseits.


    Da ich hierzu bisher nichts im Forum gefunden habe, gehe ich davon aus, dass mein Problem ein Einzelfall oder ein seltenes war. Ich halte es für erheblich und vor Allem sicherheitsrelevant, daher schreibe ich hier.


    Während des Abbiegens in langsamer Fahrt im Innenstadtverkehr fing mein Lenkrad plötzlich heftig an zu schlagen. Ich vermutete ein Phantom im Kollisionsassistenten, die weitere Fahrt verlief zunächst unauffällig.


    Auf der Rückfahrt schlug das Lenkrad bei ebenfalls langsamer Einfahrt in einen belebten Kreisverkehr erneut sehr heftig, danach fiel die Servounterstützung komplett aus. Ich "rettete" mich in die erste Ausfahrt des Kreisverkehrs und blieb auf dem Seitenstreifen stehen. Ohne Servounterstützung ist der EV fast nicht zu lenken. Es erschienen Fehlermeldungen zu den Fahrassistenten und der elektrischen Lenkung. Nach Neustart waren diese verschwunden und ich konnte mit sehr schwergängiger Lenkung den letzten Kilometer nach Hause fahren, wo ich mich dann an den Service der KIA Mobilitätsgarantie wandte. Der EV wurde zum nächstgelegenen KIA-Partner abgeschleppt.


    Das Schlagen war wirklich heftig. Ein Finger in der Speiche und das hätte richtig weh getan. Ich möchte mir auch nicht ausmalen, was bei schneller Fahrt passiert wäre.


    Für diejenigen, die keinen Erfahrungsbericht zum KIA-Service brauchen: es war ein Defekt im Lenkservo. Dieses wurde komplett ausgetauscht, seitdem ist der EV fehlerfrei.


    Vielleicht hilft meine Erfahrung ja bei ähnlichen Fällen. Ich wünsche es niemandem.


    Das Verhalten des Abschleppdienstes war wirklich erstklassig, das des KIA-Partners genau gegenteilig.


    Erst verweigerte man die Annahme des Fahrzeugs (die haben den Abschleppdienst sprichwörtlich von Hof jagen wollen), nach erfolgter Annahme dann behauptete man, es sei kein Fehler feststellbar. Als ich dort persönlich auftauchte, wurde ein Garantiefall kategorisch ausgeschlossen. Man könne sich das Fahrzeug ja gerne nochmal ansehen, aber die Kosten dafür und den Leihwagen müsse ich selbst tragen. Ich solle den Wagen wieder mitnehmen.


    Nach einigem Hin und Her stieg ich in den Wagen und fuhr los. Es blieb beim Versuch, noch auf dem Hof fiel die Lenkung wieder aus. Also liess ich den Wagen an Ort und Stelle eingeschaltet stehen, ging zurück und man glaubte mir nun widerwillig. Ich erhielt den Leihwagen.


    Tags drauf erfolgte ein Anruf. Der Wagen sei nicht im Originalzustand, die verbaute Dashcam (FitCamX) könne Fehlerursache sein. Ich durfte also mit Originalteil wieder dorthin und "zurückbauen". Der Fehler blieb derselbe.


    Nach rund drei Wochen war das Ersatzteil geliefert und verbaut. Leihwagen gibt´s nur für eine Woche. Mir war´s egal, da wir planmäßig ohne EV in den Urlaub fuhren. Wenn man aber auf ein Fahrzeug angewiesen ist, ...


    Die Erkenntnis wie gefährlich dieser Defekt ist, erreichte im Laufe dieser rund drei Wochen auch den Werkstattmeister, der mich irgendwann entgeistert anrief und von heftigen Lenkschlägen während einer Probefahrt berichtete.


    Mein EV fährt und lenkt nun wieder. Ich bin ernüchtert über das Verhalten des Servicepartners, auch wenn dies kein originäres KIA-Problem ist. Es handelt sich um einen großen Mehrmarken-Händler mit sieben Standorten.


    Ich wünsche gute Fahrt!


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    Was ist jetzt mit dem überall kommuniziertem 30.11. als Wechseltermin zu einem anderen Versicherer?

    Weiß jemand, ob man bei der HUK24 die Abrechnung auf 01.01. bis 31.12. umstellen kann?



    Dass die Hauptfälligkeit der Kfz-Beiträge immer auf 01.01. liegt, ist seit ein paar Jahren nicht mehr zwingend. Ob Du es bei HUK24 ändern kannst, erfährst Du dort. Ich wüsste aber nicht, was dagegen sprechen sollte.


    Bei der Frage des Wechseltermins ist meist entscheidend, wann Dein Versicherer die Beiträge erhöht. Die allermeisten ändern zum 01.01. die Beiträge. Daher diese Preis- und Werbeschlacht im Herbst.

    • Wenn der VR nicht erhöht, hast Du eine ordentliche Kündigungsfrist von i.d.R 1 Monat zur Hauptfälligkeit. (also bei Dir wäre spätestens am 27.07. zu kündigen)
    • Wenn er erhöht, innerhalb 1 Monat nach Mitteilung, wirksam zum Termin der Erhöhung.

    Lieber Opa Uli,


    doch, es ging in einigen Beiträgen dieses Threads um den Vergleich von Versicherungsbeiträgen. Und zwar ab #3 ff


    Auch wenn Du persönlich meinen Beitrag vielleicht nicht hilfreich findest, erlaube mir doch den Hinweis: ich habe lediglich darauf geantwortet.


    Es war mir wichtig herauszustellen, dass die Vertragswerkstatt des Versicherers (egal welcher) eben keine KIA-Vertragswerkstatt sein muss (und es auch sehr oft nicht ist). Das kann eben Folgen für die Werksgarantie haben, auch im Sinne von Folgeschäden.


    Bei vereinbarter Werkstattbindung entscheidet allein der Versicherer, wo Dein Auto repariert wird. Ansonsten wirst Du wegen Obliegenheitsverletzung (siehe #21: "Sie überlassen uns die Reparatur nicht...") erhebliche Abzüge bei der Erstattung hinnehmen müssen. (dies bitte auch als Antwort auf #4 verstehen)


    Ja, die Preise der HUK 24 sind oft unteres Niveau. Wie die HUK24 Ihre Kunden (vor Allem im Schadenfall) behandelt aber eben auch. Aus eigener leidvoller Erfahrung.


    Und wenn meine Erfahrung allein Dir nicht hilfreich erscheint, sieh Dir vielleicht doch mal diesen Auszug aus "Marktcheck" an.


    Kein Versicherer zahlt wirklich gerne. Aber nein, das ist keine Geschmackssache, sondern gängige Geschäftspraxis der HUK24. Und doch, das hat etwas mit Geiz zu tun.

    Ich zitiere hier mal ein Beispiel aus einem "vernünftigen" Tarif:

    Wenn bei Deinem Tarif der Abzug "neu für alt" nicht konkret eingeschränkt ist, guckst Du in die Röhre.

    Hm,
    ich hätte mir doch z.B. eine Fachwerkstatt (Herstellerbezogen) aussuchen können. Diese hätten nach Ihrem eigenen Ermessen (Kein Rahmenvertrag mit der Versicherung), entscheiden können ob gebraucht oder neu.

    Als Endkunde kann ich ja auch keine Gebrauchtteile anliefern mit der Bitte um Einbau. Der Betrieb muss dann ggf. defekte (von mir angeliefere) Gebrauchtteile auf seine Kosten wieder tauschen (bei defekt).

    Oder sehe ich das falsch?

    Ja, das siehst Du falsch. Du bist im Falle eines Kasko-Schadens an die Weisung des Versicherers gebunden. Ein Anspruch auf Neuteile besteht nicht.

    Von unserem Marderschaden (Japanisches Auto + Huk24 ) kann ich berichten, das die "Originalersatzteile" zwar verwendet wurden jedoch gebrauchte, das heißt hier "Zeitwertgerechte Reparatur". Bei den Kabeln war es mit egal, aber als sie dann gebrauchte Gummiteile eingebaut haben...

    Seither nur noch mit "freier Werkstattwahl".

    Kasko-Abrechungen erfolgen nach einer gewissen Zeit (abhängig vom Tarif i.d.R. 6 - 36 Monate) immer zeitwertgerecht. Daran ändert die Frage der Werkstattbindung nichts.

    Hallo zusammen,


    bitte keine Versicherungs-Beiträge gegeneinander vergleichen, denn das ist eine völlig sinnlose Debatte.

    Jeder Versicherer hat eigene Kriterien und jeder von uns hat andere Faktoren, anhand derer die Beiträge kalkuliert werden. Das geht vom Fahrzeug selbst, über Alter des VN, zu Carport, über Fahrleistung, bis hin zur Frage, ob man ne BahnCard hat, oder die Tante vom Schäferhund des Nachbarn mal bei der NVA war. Der eine Versicherer hat SF 60 als Maximum, der andere SF 30.


    Schaut nicht nur auf die Beiträge, sondern auf die Leistung (gerade bei unseren elektrischen) und geht zum Ansprechpartner Eures geringsten Misstrauens. Denn dem könnt Ihr persönlich vor die Tür kacken, wenn was nicht läuft. Versuch das mal bei der HUK24.


    Tip: Den Versicherer interessiert bei vereinbarter Werkstattbindung Deine Garantie einen feuchten Kehricht. Warum auch? Dafür gibt´s halt oft ordentlich Rabatt. Bei meinem Leasing z.B. wurde Werkstattbindung vertraglich ausgeschlossen.

    Dass die HUK24 keine Auskunft zu ihren Vertragswerkstätten erteilt, spricht für sich. Geiz ist nicht immer geil.