Tja, mir wurde das damals so gesagt, hab es aber nie gebraucht. Ob das sinnvoll ist müssen wir glaube ich nicht drüber reden. vielleicht Mal die Mobilitätsgarantiebedingungen durchlesen. Da sollte ja drin stehen was wie abgedeckt ist.
Man muss die Batterie für sowas natürlich nicht leer fahren (genauso wenig wie einen Tank). Auto springt nicht an, Man hat einen "temporären" Defekt etc. pp. Da finden sich schon Gründe 😉
Das steht in den Mobilitätsgarantie Bedingungen. Ob Mietwagen=Werkstattersatzwagen oder dergleichen keine Ahnung:
14. Mietwagen
14.1 Wenn das berechtigte Fahrzeug aufgrund einer Panne nicht mehr
fahrbereit ist und am Schadentag nicht wieder fahrbereit gemacht
werden kann, organisiert das KIA ASSISTANCE-CENTER ein
Selbstfahrervermietfahrzeug, wenn möglich entsprechend der Klasse
des berechtigten Fahrzeuges, andernfalls ein Fahrzeug niedrigerer
Klasse.
Die Kosten des Mietwagens inkl. Zustellung und Abholung werden bis
zu maximal Euro 77,- (inkl. USt.) pro Tag bis zu dem Kalendertag
übernommen, an dem die Reparatur beendet wird, höchstens aber für 6
Kalendertage. Ein Anspruch des Berechtigten auf Sonderausstattung
besteht nicht.
Die Erstfreigabe beträgt zunächst 2 Werktage. Sollte sich abzeichnen,
dass die Erstfreigabe von 2 Mietwagentagen nicht ausreicht, wird die
Mietwagenfreigabe bis maximal zum 6. Kalendertag verlängert.
Hier der Link zum gesamten Werk:https://www.kia.com/content/da…rungsausweis_Neuwagen.pdf