Wie Du meinst.... ![]()
Beiträge von Desaster
-
-
Steht so im COC unter Punkt 52. (Remarks).
Da war jemand schneller.....
-
17" geht auch....
-
Wenn Du die Updates über USB machst, bleiben die OTA-Updates unangetastet.
Bisher habe ich nicht gehört, das diese "freien" OTA-Updates ein "Verfallsdatum" hätten.
Kannst ja mal Deinen Händler dazu befragen....
-
Uups, ich dachte, von diesem ICCU-Problem wären nur die 800V Varianten betroffen, also z.B. EV6 und der Ioniq5 und Ioniq6 von Hyundai.
Wenn der EV3 von dem ICCU-Problem nicht betroffen wäre, hätte es die entsprechenden ICCU-Updates sicherlich nicht gegeben.
Ob diese Updates allerdings etwas an den Problemen der ICCU ändern, bleibt abzuwarten.
Hoffen wir mal das Beste.....
-
Ähnlich wie beim Wechsel von UVO nach KIA Connect, soll nun die KIA App als "übergeordnete" Plattform für die verschiedenen Apps werden, die wohl die Funktionen von ccNC nutzen und hervorheben soll.
Ob man das braucht....muss jeder selbst entscheiden...einige "nette" Features sind auf jeden Fall enthalten.
Ausprobieren schadet nicht.
-
Sensoren oben an der Frontscheibe und unten am vorderen Lufteinlaß sind sauber und unbeschädigt?
-
Wenn sich jeder selbst um sein eigenes Auto beim Fahren kümmert und nicht "wie ein Pädagoge" andere Teilnehmer beobachtet, sollte doch alles im grünen Bereich sein.
In diesem Punkt muss ich Dir leider widersprechen, denn diese "Egoisten" begreifen ja garnicht, das es mit gegenseitiger Rücksichtnahme besser läuft.
Als Beispiel nur das Nichtblinken bei Fahrspurwechsel, verlassen des Keisverkehr etc. etc.
-
Zitat Anfang
Wenn die Batterie schwach ist oder der Smart-Key nicht einwandfrei funktioniert, können Sie den Motor starten, indem Sie EV mit dem Smart-Key drücken. Wenn Sie die EV-Taste direkt mit dem Smart-Key betätigen, sollte der Smart-Key einen Kontakt mit dem Knopf im rechten Winkel haben.
Zitat Ende
Quelle: Kia Owner´s Manual
-
Zitat Anfang
CO2-Wert
Der CO2-Wert wird im Rahmen der Typ- oder Einzelgenehmigung des Fahrzeugs standardisiert nach Verkehrsrecht ermittelt. Bei Erstzulassungen ab dem 1. September 2018 handelt es sich grundsätzlich um Prüfwerte nach WLTP.
Vom CO2-Wert bleiben bei Erstzulassung bis 31. Dezember 2011 120 g/km steuerfrei. Bei einer Erstzulassung ab dem 1. Januar 2012 110 g/km. Bei Erstzulassung ab 1. Januar 2014 sieht das Gesetz nur noch 95 g/km vor.
Den CO2-Wert entnehmen Sie dem Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Zitat Ende