Alles anzeigenAllerdings gibt es das noch:
Seit dem 01.01.2024 Pflicht (§ 14a des Energiewirtschaftsgesetzes):
Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 kW Leistung, wie
Wärmepumpen und Wallboxen, müssen vom Netzbetreiber
steuerbar sein. Dies stärkt die Energieeffizienz und Netzstabilität.
Eine Aktualisierung einer Elektroinstallation ist daher nicht nur
notwendig, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben.
--- und kostet richtig Kohle. Bei uns im Mehrfamilienhaus wird der Wunsch eines Einzelnen (huch, das bin ja ich
) dazu führen, dass wir die gesamte Verteilertechnik im Versorgungskeller auf den aktuellen Stand bringen müssen. Auf DAS Angebot des Elektrikers bin ich mal gespannt. Und von dort aus geht es dann mit den Wallboxen weiter an die einzelnen Ladepunkte (Garagen, Stellplätze).