Beiträge von ClemSchn
-
-
bin überzeugt, dass nicht ein Auto stillgelegt wird, weil 2G abgeschaltet wird. Ist doch nur Stimmungsmache.
Das wurde auch vom Kraftfahrtbundesamt längst bestätigt, dass Fahrzeuge die dann betroffen sind die Betriebserlaubnis nicht verlieren.
-
weil - wenn der alt ist - schon mehr gelitten hat (Materialermüdung etc. )
Ok, er hat zwar schon ein paar Jährchen auf dem Buckel, aber er wurde auch nicht unbedingt exzessiv genutzt da wir unsere Touren meistens von zuhause gestartet haben und starten. Aber sicher ist das auch eine Überlegung werrt.
-
Warum würdest du dir Gedanken über den Fahrradträger machen?
-
Braucht man für die Tesla-Säulen eigentlich einen Adapter?
-
Wir haben noch einen älteren Fahrradträger, da würde ich gerne wissen, ob der am KIA EV3 eingesetzt werden darf. In der u des Fahrradträgers steht:
Der Werstoff der Kugelstange muss aus St.52-3, oder einem mindestens gleichwertigen Werkstoff bestehen und die Kugel einen Mindest-G-Wert 7,6 kN haben. Nicht geeignet sind Kugelstangen aus GGG 40. Bei Unklarheiten kann der Kupplungshersteller Auskunft geben.
Steht davon irgendetwas in der Zulassung zur AHK? Kann da evtl. jemand weiterhelfen?
-
Ich komme von einem Citroen Berlingo Puretech 1.2 Ltr. Dieser hat uns 10 Jahre begleitet und wir waren sehr zufrieden. Wir haben jetzt im zweiten Jahr eine 21,3 kWp PV-Anlage auf dem Dach. Diese hat einen Speicher von 38,4 kWh. Damit versorgen wir unsere Wärmepumpe und den Haushalt. Die Stromproduktioj ist so üppig, dass sich die logische Konsequenz ergab auf ein E-Auto umzusteigen. Wir haben uns für den EV 3 entschieden, es hätte auch ein kleineres Auto werden können, aber da kann man auf den Rücksitzen meist nicht mehr vernünftig sitzen und größer kam auf keinen Fall in Frage.
-
Man sollte, wenn man sie dran lässt, aber bedenken, dass dadurch bei einem eventuellen Unfall größere Schäden am Fahrzeug entstehen können. Außerdem kann es sein, dass sie nach Gebrauch abgenommen werden muss. Das steht dann aber auf jeden Fall in der Betriebserlaubnis bzw, in der ECE-Typgenehmigujg für die Anhängerkupplung.
-
Ein guter Vorschlag und damit wieder zurück zum eigentlichen Thema.
-
Ich sehe mein Einwand wurde nicht ganz verstanden. Deine Antwort ist sehr aggressiv und überheblich. Passt einfach nicht zum allgemeinen Stil in diesem Forum und vertreibt den unwissenden Mitleser. Dabei sollte es doch eigentlich einfach anders herum sein und ihn mit neuem Wissen und Unterstützung locken und unterstützen.