Danke für die schnellen hilfreichen Antworten.
Wenn das im CoC nicht steht, reicht dann dennoch eine ABE, wenn ein solcher Wortlaut darin zu finden ist - Auszug:
"Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich."
Ist das wohl ausreichend oder muss man dennoch etwas zusätzlich eintragen lassen?
Sorry, vielleicht dumme Fragen, aber ich hatte einen solchen Fall bei meinen bisherigen Dienstwagen nicht...🤷♂️