Was ist jetzt mit dem überall kommuniziertem 30.11. als Wechseltermin zu einem anderen Versicherer?
Weiß jemand, ob man bei der HUK24 die Abrechnung auf 01.01. bis 31.12. umstellen kann?
Dass die Hauptfälligkeit der Kfz-Beiträge immer auf 01.01. liegt, ist seit ein paar Jahren nicht mehr zwingend. Ob Du es bei HUK24 ändern kannst, erfährst Du dort. Ich wüsste aber nicht, was dagegen sprechen sollte.
Bei der Frage des Wechseltermins ist meist entscheidend, wann Dein Versicherer die Beiträge erhöht. Die allermeisten ändern zum 01.01. die Beiträge. Daher diese Preis- und Werbeschlacht im Herbst.
- Wenn der VR nicht erhöht, hast Du eine ordentliche Kündigungsfrist von i.d.R 1 Monat zur Hauptfälligkeit. (also bei Dir wäre spätestens am 27.07. zu kündigen)
- Wenn er erhöht, innerhalb 1 Monat nach Mitteilung, wirksam zum Termin der Erhöhung.