Hat schon jemand die Beiträge Vollkasko für 2026?
Bin seit ewigen Zeiten bei der HuK 24, 100,-€ mehr als im laufenden Jahr.
Ich zahle mit 500,- SB VK/TK bei SF 28 mit Werkstattbindung u. Rabattschutz 580 Euro.
Bei meiner alten Versicherung VHV hatte ich für 2025 auch 90,- mehr zahlen müssen.
Die rechneten auch immer vom 01.01. bis 31.12. ab.
Die HUK24 rechnet bei mir jetzt vom 28.08. bis 27.08. ab. Kenne ich so gar nicht!?
Was ist jetzt mit dem überall kommuniziertem 30.11. als Wechseltermin zu einem anderen Versicherer?
Weiß jemand, ob man bei der HUK24 die Abrechnung auf 01.01. bis 31.12. umstellen kann?
Und wenn meine Erfahrung allein Dir nicht hilfreich erscheint, sieh Dir vielleicht doch mal diesen Auszug aus "Marktcheck" an.
Der Bericht ließ mir dann doch keine Ruhe.
Meine AKB ist von Stand 01.08.2025 und anscheinend, so lese ich es, wird man jetzt nicht mehr zurückgestuft.
I.3
Jährliche Neueinstufung
Wir stufen Ihren Vertrag nach seinem Schadenverlauf einmal im Versicherungsjahr neu ein. Beginn und Ende des Versicherungsjahres (=Ablauf) stehen im Versicherungsschein.
Hatten Sie im vergangenen Kalenderjahr einen schadenfreien Verlauf?
Ihr Vertrag bestand während dieser Zeit ununterbrochen. Dann wird Ihr Vertrag eine SF-Klasse besser gestuft. Was bei einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes gilt, finden Sie unter I.6.
Hatten Sie im vergangenen Kalenderjahr einen schadenbelasteten Verlauf?
Dann wird Ihr Vertrag nach der SF-Tabelle zurückgestuft, d. h. schlechter gestuft. Maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung. Die Neueinstufung gilt spätestens ab Beginn des Versicherungsjahres, das auf das vergangene Kalenderjahr folgt. Der Zahlungstermin und die neue SF-Klasse stehen in der Rechnung.
Ein schadenfreier Verlauf liegt in folgenden Fällen vor:
• Wir mussten für kein Schadenereignis zahlen oder Rückstellungen bilden.
• Wir haben Entschädigung geleistet oder Rückstellungen gebildet nur wegen der Ausgleichspflicht auf Grund einer Mehrfachversicherung.
• Sie machen für Ihren geleasten oder finanzierten Pkw ausschließlich Leistungen aus der GAP-Deckung nach A.2.6.1 geltend.
Ein schadenbelasteter Verlauf liegt in folgenden Fällen vor:
• Wir mussten für ein Schadenereignis zahlen oder Rückstellungen bilden. • Ihr Vertrag gilt trotz Schadenmeldung zunächst als schadenfrei, aber wir müssen in einem folgenden Jahr zahlen oder Rückstellungen bilden. Dann stufen wir erst im darauffolgenden Jahr zurück.