Hallo 
Ich möchte eigentlich einen EV3 bestellen, in den Vertragsunterlagen ist mir jedoch eine, für mich, ungewöhnliche Vereinbarung aufgefallen.
Ich soll den Verkäufer (KIA Vertragshändler) von seiner gesetzlichen Aktualisierungspflicht entbinden.
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Die Pflichten des Herstellers bleiben davon unberührt, oder? Oder welche konkreten Nachteile kann das für mich haben? Ich verstehe es so: KIA ist nach wie vor verpflichtet Updates bereitszustellen, nur der Händler muss mich darüber nicht informieren bzw. ich kann ihn nicht haftbar machen, wenn es nicht erfolgt.
Ich hatte bisher noch kein Fahrzeug von KIA, ist das üblich?
Grüße