romero
Ich bin mir mit dem vermittelten Händler über einige Zusätze zum Kaufvertrag nicht einig geworden. ΑРL hat sich nach Abbruch auf eine Vereinbarung im Vermittlungsvertrag berufen, nach der ich 1,75 % vom Listenpreis zahlen muss, wenn ich das Fahrzeug nicht abnehmen. Das ist natürlich Quatsch, weil ich den Kaufvertrag und die verlangten Zusatzvereinbarungen des Händlers bei Vertragsschluss mit ΑРL gar nicht kannte. Nach ein wenig juristischem Säbelrasseln hat ΑРL die Forderung fallen lassen. Das ist bei CARWOW anders gelaufen, da die einem ja nur den Kontakt zu mehreren Händlern herstellen, ohne dass man einen Vermittlungsvertrag mit CARWOW schließt.
In beiden Varianten schließt Du den Kaufvertrag mit dem Händler ab und bezahlst erst, wenn Du Dein Fahrzeug abholst. Daher sehe ich grundsätzlich kein Risiko, einen Vermittler zu nutzen.
Edit, weil es Rückfragen gab: Handelt es sich um einen Vermittler, der den Abschluss eines eigenen Vermittlervertrags voraussetzt bevor er den Händler nennt, sollte man den Vermittlervertrag genau prüfen, da man zu diesem Zeitpunkt i.a.R. den Kaufvertrag und Anlagen zum Kaufvertrag des vermittelten Händlers noch nicht kennt.
Im Gegensatz dazu gibt es Anbieter, die keinen dedizierten Vermittlervertrag erfordern, konkrete Angebote bei verschiedenen Händlern einholen und dem Interessenten die Händler direkt offenlegen. Ab da entscheidet der Interessent, ob und welches Angebot er annehmen möchte.
Während beim Vermittler mit Vermittlervertrag die Kaufentscheidung schon mit der Unterschrift des Vermittlervertrags manifestiert wird (Rücktritt ab hier möglicherweise mit Kosten verbunden), bleibt die Entscheidung beim Vermittler ohne Vermittlervertrag offen, bis der Interessent den Kaufvertrag mit dem Händler abschließt.