eben. AHK, ist doch klassischer Fall im Zubehör-Bereich. Das geht auch seriös extern!
Da muss man auch nicht gleich Panik machen, von wegen Garantie-Verlust. Der Zusammenhang sollte dann auch erstmal hergestellt sein, solches zu begründen, wenn es wo ganz anders am Fahrzeug ins arge geht.
Der Versicherungsfall ist auch nicht absolut nur an einer abnehmbaren Fremd-AHK festzumachen!
Bsp.:
Wird diese unbenutzt "spazieren gefahren", gibt es pot. immer die Möglichkeit, der Schadensminderung/Verhältnismäßigkeit, wenn es denn ohne AHK milder um das Schadensbild verlaufen wäre.